Seit dem 1. Januar 2023 sind alle Eigentümer (natürliche und juristische Personen) einer zu Wohnzwecken errichteten Immobilie von einer neuen Meldepflicht gegenüber den Finanzbehörden betroffen.

Diese Erklärung besteht aus der Auflistung der Belegung der Unterkunft am 1. Januar 2023, deren Eigentümer Sie sind (Miteigentümer, Nießbraucher, SCI usw.), und zwar unabhängig von der Nutzung (Hauptwohnsitz, Ferienwohnung oder Mietwohnung).

Warum diese neue Verpflichtung?

Ziel dieser Pflicht ist es, die noch steuerpflichtigen Eigentümer (Zweitwohnungen, Mietwohnungen) bzw. die Leerstandssteuer zu ermitteln, da die Wohnungssteuer für Hauptwohnungen ab 2023 abgeschafft wurde.

Welche Informationen sollten Sie geben?

Für jede Immobilie, die Sie besitzen, müssen Sie eine „Bezugserklärung abgeben“ und angeben, ob sich die Situation seit dem 1. Januar gemäß den Informationen der Finanzbehörden geändert hat:

  • Nutzungsbedingungen der Räumlichkeiten (persönlich, durch Dritte)
  • Art der Erwerbstätigkeit (Haupt- oder Nebenwohnsitz, angemietete oder unentgeltlich bewohnte oder leerstehende Räumlichkeiten)
  • Die Identität der Bewohner (natürliche Person: Nachname, Vorname / juristische Person: Name, SIREN)
  • Die Dauer der Belegung (oder Leerstand) der Räumlichkeiten, die Sie besitzen
  • Die monatliche Miete ohne Nebenkosten (optional)

Wie und wann ist diese Erklärung abzugeben?

Diese neue Meldepflicht erfolgt in Ihrem Online-Bereich impots.gouv.fr (Registerkarte „Immobilieneigenschaften“)

Sie haben bis einschließlich 30. Juni 2023 Zeit, um diesen Vorgang abzuschließen.

Jede Unterlassung oder falsche Angabe führt zu einer Geldstrafe von 150 € pro Objekt.

 

Weitere Informationen: https://www.service-public.fr/particuliers/actualites/A16336

Um Ihre Erklärung abzugeben: https://www.impots.gouv.fr

 

Sind Sie privater Immobilieneigentümer in Frankreich, aber nicht in diesem Land Einkommenssteuerpflichtig? Mit anderen Worten: Sie haben schon eine Steuernummer da Sie z. B. Wohnungssteuer oder Grundsteuer bezahlen.

So erstellen Sie Ihren Online-Konto: https://www.impots.gouv.fr/international-particulier/questions/je-suis-non-resident-et-je-dispose-dun-identifiant-comment-creer